Informationen zu Schulabschlüssen

Erweiterter Sekundarabschluss I

In Niedersachsen erhalten Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium besuchen und am Ende des 10. Jahrgangs versetzt werden, den Erweiterten Sekundarabschluss I . Auch an Oberschulen, Realschulen und Gesamtschulen kann dieser Abschluss erworben werden. Er ist höchste Schulabschluss, der am Ende des 10. Jahrgangs erreicht werden kann und berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Ein höherwertiger Schulabschluss kann frühstens am Ende des 12. Jahrgangs erworben werden. 

Fachhochschulreife

Auf dem Weg zum Ziel, nach 13 Schuljahren das Abitur zu erreichen, gibt es noch einen weiteren Schulabschluss, den sogenannten schulischen Teil der Fachhochschulreife

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann in der Qualifikationsphase erreicht werden. Dazu sind Halbjahresnoten von zwei aufeinander folgenden Kurshalbjahren relevant. Somit kann der schulische Teil der Fachhochschulreife frühstens am Ende des Jahrgangs 12, also nach zwei Kurshalbjahren in der Oberstufe, erworben werden. Er ergibt sich aus einem Teil der erreichten Halbjahresnoten, sodass keine weitere Abschlussprüfung nötig ist. Sollten die erreichten Noten am Ende des Jahrgangs 12 die Bedingungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife nicht erfüllen, so ist ein Erreichen am Ende des ersten Halbjahres des Jahrgangs 13 (also nach dem 3. Kurshalbjahr) oder am Ende des zweiten Halbjahres des Jahrgangs 13 (also nach dem 4. Kurshalbjahr) ebenfalls möglich. Der Abschluss bleibt auch bei nicht bestandener Abiturprüfung erhalten.

Die allgemeine Fachhochschulreife, die zum Studium jeder Fachrichtung an allen deutschen Fachhochschulen berechtigt, besteht neben dem schulischen Teil der Fachhochschulreife auch aus einem 12-monatigen  berufsbezogenen Teil, der sich an den schulischen Teil der Fachhochschulreife anschließt. Folgende Gestaltungsmöglichkeiten dieses berufsbezogenen Praktikums werden in Niedersachsen anerkannt:

– ein 12-monatiges geleitetes Berufspraktikum in einem Betrieb nach Wahl

– eine abgeschlossene Berufsausbildung (hier kann bereits das erste Jahr der Ausbildung anerkannt werden)

– ein einjähriger Jugendfreiwilligendienst (FSJ, FÖJ, IFJD)

– ein einjähriger Wehrdienst

– ein einjähriger Bundesfreiwilligendienst (Bufdi).

Nach Abschluss der zwölf Monate stellt die Schule unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung über den berufsbezogenen Teil das Zeugnis über die allgemeine Fachhochschulreife aus. 

Schülerinnen und Erziehungsberechtigte, die eine Beratung zur Fachhochschulreife wünschen, sind herzlich eingeladen sich an die Oberstufenkoordinatorin zu wenden.

Abitur/Allgemeine Hochschulreife

 Die Allgemeine Hochschulreife ist der höchste schulische Abschluss in Deutschland und berechtigt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. 

Der Notendurchschnitt auf dem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife errechnet sich aus den Halbjahresergebnissen der vier Kurshalbjahre der Qualifikationsphase (sogenannter Block I) sowie den Ergebnissen der Abiturprüfungen (sogenannter Block II). Er ergibt sich zu etwa 2/3 aus dem Block I und zu etwa 1/3 aus dem Block II, wobei in beiden Blöcken Mindestanforderungen zu erfüllen sind. 


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