Informationen zur Einführungsphase

Zusammensetzung der Klassen

Die Klassengemeinschaften des 11. Jahrgangs werden am Mariengymnasium in der Regel neu zusammengesetzt. Folglich wechseln damit auch die Klassenlehrkraft und die Fachlehrkräfte

Die Neuzusammensetzung der Klassengemeinschaften bereitet auf das Kurssystem vor, indem die Schülerinnen sich innerhalb ihres Jahrgangs verstärkt vernetzen. Weiterhin erleichtert sie Schülerinnen, die an das Mariengymnasium wechseln, den Übergang, indem diese sich nicht in gefestigte Klassengemeinschaften integrieren müssen.


Fächer und Stunden in Jahrgang 11

Pflichtfremdsprache Englisch

Die Teilnahme am Unterricht der ersten Fremdsprache Englisch ist für alle Schülerinnen in der Einführungsphase weiterhin verpflichtend. Sie kann unter bestimmten Umständen nach Jahrgang 11 abgewählt werden.

Fortgeführte 2. Pflichtfremdsprachen (Französisch, Latein, Spanisch)

Auch eine weitere Fremdsprache muss von allen Schülerinnen verpflichtend belegt werden. Wir empfehlen Schülerinnen, die seit der 6. Klasse erlernte zweite Fremdsprache auch in der Einführungsphase fortzuführen. 

Wahlangebot – 3. Fremdsprache ab Jahrgang 11

Als neu beginnende Fremdsprachen ab Jahrgang 11 bietet das Mariengymnasium Französisch, Latein und Spanisch an. Eine Kurseinrichtung ist abhängig von der Nachfrage, wobei die Kooperation mit dem Gymnasium Papenburg in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit bietet die Wünsche der Lernenden des Gymnasiums und des Mariengymnasiums auch bei mäßiger Nachfrage realisierbar zu machen. 

Der Unterricht in einer neu beginnenden Fremdsprache ist ohne jegliche Vorkenntnisse zu besuchen und umfasst vier Wochenstunden. Schülerinnen, sie sich entscheiden eine dritte Fremdsprache zu wählen, haben 34 Wochenstunden. 

In manchen Fällen ist es möglich, eine neu beginnende Fremdsprache ab Jahrgang 11 anstelle der zweiten Fremdsprache, die seit Klasse 6 belegt wird, zu wählen. Entscheiden sich Schülerinnen nach Beratung durch die Oberstufenkoordinatorin dazu, ihre zweite Fremdsprache abzuwählen und ab Jahrgang 11 die neubegonnene Fremdsprache anstelle der zweiten Fremdsprache zu belegen, so haben sie 31 Wochenstunden und gehen folgende Verpflichtungen ein:

– Besuch des Fremdsprachenunterrichts bis zum Ende des 13. Schuljahres

– Einbringung von zwei Halbjahresnoten (bzw. vier, wenn es die einzige belegte Fremdsprache in der Qualifikationsphase ist) in das Abitur.

Schülerinnen, die von anderen Schulformen zu uns kommen und bislang keine zweite Fremdsprache gelernt haben, wählen eine dieser Sprachen im Umfang von vier Wochenstunden als ihre zweite Fremdsprache und haben 31 Wochenstunden. 

Schülerinnen und ihre Erziehungsberechtigen werden im Schuljahr der Jahrgangsstufe 10 umfassend im Rahmen von Infoveranstaltungen und Elternabenden über die gymnasiale Oberstufe und insbesondere die Einführungsphase informiert. 


Erwerb des Latinums

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Voraussetzung des Erwerbs von einem der drei verschiedenen Arten des Latinums in Niedersachsen. Der Erwerb eines Latinums wird auf dem jeweiligen Zeugnis bescheinigt. Für eine Erläuterung der Informationen werden Sie sich an die Oberstufenkoordinatorin.


Bewertungsskala

Anstelle der Notenskala von 1 bis 6 tritt ab der Einführungsphase eine Punkteskala mit maximal 15 Punkten. Die Noten 1 bis 6 werden wie folgt in Punkte übersetzt. 

Für die Versetzung am Ende der Einführungsphase wie auch später für die Qualifikationsphase ist wichtig, dass Fächer mit der Bewertung 04 Punkte (also eine 4-) bereits versetzungsgefährdend sind, da sie als nicht mehr ausreichend gewertet werden. Eine Schülerin, die in der Einführungsphase in drei Fächern nur 04 Punkte erreicht hat, kann nicht in die Qualifikationsphase versetzt werden.


Sozialpraktikum

Seit 2019 absolvieren die Schülerinnen des Jahrgangs 11 ein dreiwöchiges Sozialpraktikum. Wir folgen damit nicht nur einem Wunsch unseres Trägers, sondern freuen uns den Schülerinnen eine Möglichkeit zu bieten neue Erfahrungen zu sammeln und ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Durch die Erfahrung praktischer Hilfeleistung und den Dienst am Menschen sollen die Schülerinnen befähigt werden, sich in die Lage anderer, hilfsbedürftiger Menschen hineinzuversetzen und dabei Empathie zu entwickeln. Die Wahrnehmung und Schulung sozialer Kompetenzen stehen also im Vordergrund. Das Praktikum dient ausdrücklich nicht der Berufsorientierung.

Die Praktikumstellen werden den Schülerinnen von der Schule vermittelt. Wir stehen dabei in enger Kooperation mit der Caritas und anderen Sozialträgern und können so eine Vielzahl von Stellen z. B. in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in Pflege- und Altenheimen oder in Krankenhäusern anbieten. 

Das Praktikum findet in der Regel zu Beginn des zweiten Halbjahres statt.


Auslandsaufenthalt

Auslandsaufenthalt nach der 10. Klasse / in der Zeit der Einführungsphase

Während des Studiums sind Auslandssemester besonders gut realisierbar. Wer aber bereits zu Schulzeiten einen Auslandsaufenthalt verwirklichen möchte, der sollte das Jahr nach dem Abschluss der Sekundarstufe I und vor Beginn der Sekundarstufe II anvisieren. Nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt nach der 10. Klasse oder nach einem Aufenthalt im Ausland im zweiten Halbjahr der Einführungsphase, kann im Anschluss daran unter bestimmten Voraussetzungen in die Qualifikationsphase eingetreten werden. Bedingung hierfür ist die Erfüllung der schulischen Voraussetzungen nach § 4 VO-GO und Nr. 4 der EB-VO-GO. Ist das nicht gegeben, so muss das Jahr wiederholt und die Einführungsphase absolviert werden. Die Zeit im Ausland dient dann vordergründig dem Ziel eine neue Kultur kennenzulernen, Eigenständigkeit zu leben und seine Persönlichkeit zu stärken.

Bei dem Besuch einer Schule im Ausland im ersten Schulhalbjahr der Einführungsphase, kann nach Rückkehr das zweite Schulhalbjahr in Deutschland fortgeführt werden. Fehlende Inhalte sind dann selbstständig nachzuholen, eine Möglichkeit einer Versetzung in die Qualifikation ist aber gegeben.

Weiterführende Informationen: Merkblatt des Kultusministeriums zu Auslandsaufenthalten


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