Informationen zur Abiturprüfung

Zulassung zu den Abiturprüfungen

Die Zulassung zu den Abiturprüfungen erfolgt nach vier Kurshalbjahren der Qualifikationsphase. Für die Zulassung zum Abitur müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Unter anderem muss jede Schülerin zwischen 32 und 36 Halbjahresnoten aus den vier Kurshalbjahren in die Abiturwertung einbringen. Von den 32 bis 36 einzubringenden Halbjahresnoten dürfen bei 32 bis 34 eingebrachten Kursen höchstens sechs, bei 35 bis 36 Kursen höchstens sieben Kurse unter 05 Punkten liegen, davon maximal drei in den Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau (maximal sechs bzw. sieben Unterkurse sind also erlaubt). Weiterhin muss in diesen 32 bis 36 Kursnoten der vier Kurshalbjahre in Summe eine bestimmte Punktzahl erreicht worden sein.

Wird eine Zulassung zu den Abiturprüfungen nicht erreicht, ist ein Rückgang in das zweite Kurshalbjahr möglich.

Die Bestandteile der Abiturprüfung

Jede Schülerin legt im Rahmen ihrer Abiturprüfung pro Prüfungsfach eine Prüfung ab.

In den schriftlichen Prüfungen werden den Schülerinnen abhängig vom Fach zwei oder drei Aufgabenvorschläge  vorgelegt, von denen sie einen auswählen und in der vorgeschriebenen Prüfungszeit bearbeiten. Diese schriftlichen Prüfungsaufgaben sind für alle Abiturientinnen und Abiturienten in ganz Niedersachsen identisch.

Im Gegensatz dazu bekommen die Schülerinnen in der mündlichen Prüfung P5 eine von der Kurslehrkraft erstellte Aufgabenstellung, die im Rahmen der  konventionellen Variante der mündlichen Prüfung in der Schule unter Aufsicht ca. 20 Minuten bearbeitet wird. An diese Bearbeitungszeit schließt sich die mündliche Prüfung, in der die Schülerin zunächst ihre erarbeiteten Ergebnisse vorstellt und in einem zweiten Teil ein freies Prüfungsgespräch absolviert, an. Diese konventionelle Variante der mündlichen Prüfung dauert mindestens 20 und höchstens 30 Minuten. 

Eine weitere Variante der mündlichen Prüfung bildet die Präsentationsprüfung. Eine von der Kurslehrkraft erstellte Aufgabenstellung wird vorab bearbeitet und in einem mediengestützten Vortrag mit schriftlicher Vorbereitung im ersten Teil der mündlichen Prüfung frei präsentiert. In einem zweiten Teil schließt sich ein freies Prüfungsgespräch an. Die Präsentationsprüfung umfasst mindestens 30 und höchstens 45 Minuten.

Aktuelle fachbezogene Hinweise für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen sowie thematische Schwerpunkte sind hier zu finden:

Material für das Abitur 2021

Material für das Abitur 2022

Prüfungstermine

Die Termine für die schriftlichen Prüfungen werden jährlich durch das Kultusministerium des Landes Niedersachsen festgelegt. 

Die Termine für die mündlichen Prüfungen legt die Schule im Rahmen eines vorgegebenen Zeitfensters eigenständig fest. 

Die Termine für die nächsten Abiturprüfungen sind hier zu finden:

Termine Abiturprüfung 2021

Termine Abiturprüfung 2022

Möglichkeiten, wenn es noch nicht reicht

Wer zum Abitur zugelassen wurde, aber die Bedingungen für die Allgemeine Hochschulreife nach der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern noch nicht erfüllt, hat folgende Möglichkeiten:

Es besteht die Möglichkeit, sich in den schriftlichen Prüfungsfächern (P1 – P4) zu einer oder mehreren mündlichen Nachprüfungen anzumelden. Die Schülerinnen werden u. a. von der Oberstufenkoordinatorin beraten in welchen Fächern eine Nachprüfung sinnvoll ist. 

Sollte eine Nachprüfung nicht sinnvoll sein, besteht die Möglichkeit, den 13. Jahrgang zu wiederholen und die Abiturprüfung ein Jahr später erneut abzulegen.

Wird weder eine Nachprüfung noch eine Wiederholung des 13. Jahrgangs angestrebt, so verlässt die Schülerin das Gymnasium mit dem sogenannten schulischen Teil der Fachhochschulreife  (siehe  Schulabschlüsse).

Verordnungen

In Niedersachsen finden die Abiturprüfungen in Form eines Zentralabiturs statt. Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg , die unter folgendem Link zu finden ist:

Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) in der Fassung 2020

Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) in der Fassung 2020

Die Schülerinnen und ihre Erziehungsberechtigen werden im Schuljahr der Jahrgangsstufe 12 und 13 umfassend im Rahmen von Infoveranstaltungen und Elternabenden über die Abiturprüfung informiert. 

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