Unsere Mitarbeitervertretung
Jonas Gebbeken (Vorsitzender)
Lukas Preut (Stellv. Vorsitzender)
Carmen Claaßen
Lisa Hausche
Nicole Tönjes
Ein wesentlicher Grundgedanke für das kirchliche Arbeitsrecht ist das Prinzip der Dienstgemeinschaft. Es besagt, dass Dienstgeber und Mitarbeiter unterschiedliche Interessen gemeinsam ausgleichen, da sie zusammen an der Sendung der Kirche mitwirken. So gewährleistet die kirchliche Grundordnung, dass kirchliche Mitarbeiter in den Einrichtungen mitwirken können.
Mitarbeitervertretungen (MAV) sind die betrieblichen Interessenvertretungen in kirchlichen Einrichtungen, ähnlich den Betriebs- oder Personalvertretungsräten. Ihre Mitglieder werden für vier Jahre gewählt. Die kirchenrechtlich verbindliche Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) regelt Rechte und Pflichten der MAV. Sie vertritt die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Dienstgeber. Sie achtet darauf, dass alle Mitarbeiter der Einrichtung angemessen und nach geltendem Recht behandelt werden und wirkt an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit.
Einmal in der Woche tagt die fünfköpfige MAV in einer gemeinsamen Freistunde untereinander. Sie befindet sich im regelmäßigen Dialog mit der Schulleitung. Die MAV des Mariengymnasiums steht weiterhin im Austausch mit allen kirchlichen Schulen im Bistum Osnabrück sowie dem Schulträger.
Links
Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Osnabrück
Sammlung der wichtigsten Ordnungen und Gesetze im kirchlichen Arbeitsrecht
https://diag-mav-os.de/wp-content/uploads/2020/03/2020-09-08-GrO_MAVO_KAGO_DiAG-O_2020_7.pdf